Volks- und Mitmachpartei
Die CSU lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Mit der Parteireform 2010 wurden die Grundlagen geschaffen, die Ideen und Vorschläge noch stärker in die Parteiarbeit einfließen lassen zu können. In über 100 Dialogveranstaltungen, in zahlreichen Veranstaltungen von Orts- und Kreisverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen, in vielen Zuschriften und Diskussionsbeiträgen diskutierten die CSU-Mitglieder Ideen und Vorschläge für eine Mitmachpartei. Beteiligung, Mitsprache und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten charakterisieren am Ende des Prozesses die Parteireform „Leitbild 2010plus“.
Mitgliederbefragungen
Auf allen Ebenen der Partei sind künftig Mitgliederbefragungen möglich. Wir kommen damit dem starken Wunsch unserer Basis nach, dass sich unsere Mitglieder mehr und unmittelbar beteiligen und bei wichtigen Themen gehört werden wollen. Mitgliederbefragungen sind ein Instrument für moderne Parteiarbeit und politische Willensbildung von unten nach oben! In Orts- und Kreisverbänden kann der Vorstand ihre Durchführung mit absoluter Mehrheit beschließen. Weiterhin kann ein Drittel der Ortsverbände im übergeordneten Kreisverband eine Mitgliederbefragung beantragen, auf allen weiteren Ebenen der Partei gilt dies zukünftig ebenfalls. Mitgliederbefragungen sind über Sach- und Personalfragen möglich. Bei Personalfragen sind die Vorgaben des Parteiengesetzes zu beachten. Beteiligt sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an einer Befragung, so ist in Sachfragen das Mehrheitsergebnis in der politischen Arbeit zu berücksichtigen. Die Befragung erfolgt als Briefabstimmung. Sie kann zusätzlich als Online-Abstimmung angeboten werden, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen gewährleistet sind.
Bürgerforen
Die Offenheit und das aktive Zugehen auch auf politisch engagierte Nichtmitglieder gehört zur Stärke der Volkspartei CSU. Deshalb haben wir als Bürgerforen in der Satzung normiert, was vielfach vor Ort bereits gelebt und mit großem Erfolg praktiziert wird. Jeder Verband soll mindestens einmal jährlich ein offenes Bürgerforum einrichten, entweder als Bürgerversammlung oder als offene Vorstandssitzung. Die Gestaltung kann ganz auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt werden, etwa als Tagung mit Verbandsvertretern, als Runder Tisch mit gesellschaftlichen Gruppen oder als Dialog mit Vertretern von Kirche, Sport und Kultur.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird künftig transparenter gestaltet sein. Damit wird ein vielfach geäußerten Wunsch der Basis aufgegriffen, der auch die Wertschätzung der Partei für die politische Arbeit vor Ort ausdrückt. Viele unserer Mitglieder und viele Orts- und Kreisverbände stecken große Energie und viel Herzblut in die Erarbeitung von politischen Initiativen und Anträgen. Das soll auch in der Behandlung dieser Anträge besser gewürdigt werden. Jeder Antragsteller soll deshalb künftig innerhalb von sechs Monaten eine Rückmeldung über Gang und Ergebnis seines Antrags erhalten und möglichst zur Erörterung seines Antrags in das Gremium, an das er den Antrag gestellt hat, eingeladen werden.
Frauenförderung
Wir wollen Frauen in unserer Partei gezielt unterstützen und mehr Frauen für eine Mitarbeit in der CSU gewinnen. Dabei bauen wir neben Förderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Frauen-Union auch auf das Engagement unserer Ortsverbände, denn sie sind das Gesicht unserer Partei vor Ort. Die verbindliche Regelung für einen Anteil von 40 Prozent Frauen in Vorständen betrifft nur den Landesvorstand und die Bezirksvorstände, nicht jedoch die Vorstände der Kreis- und Ortsverbände. Wir haben mit diesem Kompromiss eine gute Basis gefunden, um die Attraktivität unserer Partei für Frauen auf allen Ebenen zu steigern.
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise
Wir wollen unsere Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise noch stärker in unsere politische Arbeit einbinden. Sie sind wichtige Ratgeber und Mittler zwischen Partei und Bürger. Den Sachverstand und das Fachwissen, das dort vorhanden ist, wollen wir noch stärker nutzen. Ab Kreisverbandsebene sind künftig die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften als geborene Mitglieder mit beratender Stimme in den Vorständen vertreten, für Ortsverbände gilt diese Regelung nicht. Die Vorsitzenden der Arbeitskreise sollen - sofern auf der jeweiligen Ebene vorhanden - zu den Vorstandssitzungen zugeladen werden, wenn Beratungen zu entsprechenden Fachthemen anstehen.

